Louis Vuitton verliert Schachbrett-Marke

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hatte über die Nichtigerklärung des seit Jahren als Gemeinschaftsmarke geschützten Louis Vuitton-Schachbretts zu entscheiden  – und bestätigte die vorangegangenen Löschungsentscheidungen des HABM.

Das Schachbrettmuster habe keine originäre Unterscheidungskraft und könne damit keine Kennzeichnungsfunktion aufweisen, nämlich den Hinweis auf die Herkunft von einem bestimmten Unternehmen. Das Schachbrettmuster ist für Louis Vuitton zwar in hohem Maße bekannt; der Hersteller konnte jedoch nicht nachweisen, dass die Marke europaweite Unterscheidungskraft durch Benutzung erlangt hatte.

Dazu wäre ein entsprechender Nachweis für jeden der 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu erbringen gewesen (EuG, Urteile vom 21. April 2015, T-359/12 und T-360/12).

Pflichten nach Abgabe einer strafbwehrten Unterlassungserklärung

Im Fall der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgrund einer Abmahnung wegen der unberechtigten Verwendung von Bildern auf eBay reicht es nicht, dass der Verpflichtete es unterlässt, die Bilder erneut ins Netz zu stellen. Darüber hinaus muss er alle geeigneten Maßnahmen ergreifen, um die bereits hochgeladenen Bilder dem öffentlichen Zugang zu entziehen. Im konkreten Fall muss der Verpflichtete daher auf eBay einwirken, damit die Bilder nicht mehr unter „beendete Auktionen“ erscheinen (BGH, Urteil vom 18.09.2014 – I ZR 76/13 – CT- Paradies).

Fünf Jahre Konkurrenzschutz nach Ausscheiden aus einer GmbH?

Maximal zwei Jahre sind grundsätzlich gerechtfertigt, sagt der Bundesgerichtshof (BGH II ZR 369/13). Welche Wettbewerbsbeschränkungen in räumlicher und sachlicher Hinsicht zulässig sind ist eine Frage des Einzelfalles. Wer es in dieser Hinsicht übertreibt, riskiert allerdings den gesamten Schutz, während der BGH zeitlich exzessive Verbote auf das zulässige Maß reduziert.