Reiseveranstalter sind sich der gesetzlich vorgeschriebenen Informationsanforderungen oft nicht in vollem Umfang bewusst. In der Tat ist die Einhaltung der Bestimmungen nicht einfach, v.a. dann nicht, wenn es zu späteren Abweichungen bei der Reiseleistung kommt. Reiseveranstalter sind in letzter Zeit in den Fokus von Abmahnvereinen geraten, die häufig auch Allgemeine Geschäftsbedingungen beanstanden. Neben der Überprüfung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen empfehlen wir, die Implementierung der Informationspflichten anzugehen; sollte beides erst anlässlich einer Abmahnung geschehen, sind Blockadewirkungen, Fehleranfälligkeit meist nicht zu vermeiden.